Fast jede Wohnungsbewerbung verlangt sie: die Bescheinigung des Vorvermieters über Mietschuldenfreiheit. Hier erfahren Sie, was hineingehört, wie Sie sie bekommen und warum eine bankverifizierte Mietzahlungshistorie der objektivere Nachweis ist.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (auch „Vermieterbescheinigung“, „Mietschuldenfreiheitserklärung“ oder „Mietzahlungsbestätigung“) ist eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter keine offenen Mietzahlungen hat. Sie wird typischerweise zusammen mit der Mieterselbstauskunft und einer Bonitätsauskunft eingereicht und gilt neben dem Kontoauszug als klassischer Mietzahlungsnachweis.
Bewertungen zur Person, Angaben zu Nachbarschaftsstreitigkeiten oder gesundheitliche Informationen gehören nicht hinein.
Hiermit bestätige ich, [Name des Vermieters], dass [Name des Mieters] die Wohnung [Adresse] vom [Datum] bis [Datum] gemietet hat. Zum heutigen Tag bestehen keine Mietschulden aus diesem Mietverhältnis.
[Ort], [Datum]
[Unterschrift des Vermieters]
Ein Anspruch auf die Bescheinigung besteht grundsätzlich nicht (BGH, 2009). Mieter haben lediglich Anspruch auf eine Quittung über erhaltene Zahlungen (§ 368 BGB). Vermieter stellen die Bescheinigung freiwillig aus – viele tun es routinemäßig, andere gar nicht. Genau das ist das praktische Problem: Wer im Streit – etwa über Nebenkosten, Kaution oder Kündigung – auszieht, das Land wechselt, bei einer Hausverwaltung mit langen Reaktionszeiten mietet oder zum ersten Mal eine eigene Wohnung sucht, bekommt oft keine.
Momentaufnahme, ausgestellt vom Vorvermieter – freiwillig und ungeprüft.
Zeigt Monat für Monat, wann die Miete tatsächlich angekommen ist.
Daten kommen direkt von der Bank über PSD2 – nicht aus einem Dokument.
Maja liest über die PSD2-Schnittstelle die Kontoumsätze des Mieters aus – ausschließlich lesend – und erkennt daraus die wiederkehrenden Mietzahlungen. Der Mieter erzeugt daraus einen privaten Link für Vermieter. Der zeigt:
Für Mieter heißt das: kein Bitten beim alten Vermieter, sondern ein Mietzahlungsnachweis, der kostenlos erstellt wird (die ersten drei Monate). Für Vermieter: ein Mietzahlungsnachweis, der nicht vom Wohlwollen Dritter abhängt und sich nicht in Word erstellen lässt.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maja unterstützt über 2.000 europäische Banken; die Verfügbarkeit einzelner Institute kann abweichen.
Die Begriffe werden im Alltag durcheinander verwendet, meinen aber leicht Unterschiedliches:
Für die Wohnungsbewerbung zählt in allen drei Fällen dasselbe: ein überprüfbarer Nachweis, dass die Miete tatsächlich und pünktlich gezahlt wurde.
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. In der Praxis erwarten Vermieter ein aktuelles Dokument – üblich sind maximal drei Monate seit Ausstellung, bei laufendem Mietverhältnis oft noch frischer. Weil die Bescheinigung immer nur eine Momentaufnahme zum Ausstellungsdatum ist, veraltet sie sofort. Eine bankverifizierte Mietzahlungshistorie aktualisiert sich dagegen automatisch und ist beim Teilen immer auf dem aktuellen Stand.
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom Vermieter ausgestellt, eine Mietschuldenfreiheitserklärung stammt teilweise vom Mieter selbst. Mietschuldenbefreiung ist kein fester Rechtsbegriff. Umgangssprachlich ist damit meist ebenfalls die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gemeint.
In der Regel nicht. Ein Anspruch auf die Bescheinigung besteht grundsätzlich nicht (BGH, 2009). Mieter haben lediglich Anspruch auf eine Quittung über erhaltene Zahlungen (§ 368 BGB). Verweigert der Vermieter die Bescheinigung, ist ein bankverifizierter Zahlungsverlauf der praktikabelste Ersatz.
Über Kontonachweise der geleisteten Mietzahlungen. Statt vollständige Kontoauszüge zu verschicken, teilen Sie mit Maja nur die mietbezogenen Zahlungen.
Nein. Geteilt wird ausschließlich die erkannte Mietzahlungshistorie samt Zuverlässigkeitsstufe. Alles andere bleibt privat.
Ein Mietzahlungsnachweis belegt, dass die Miete vollständig und pünktlich gezahlt wurde. Klassisch ist das eine Vermieterbescheinigung oder eine Sammlung von Kontoauszügen. Mit Maja entsteht der Nachweis automatisch aus den Zahlungsdaten des eigenen Bankkontos.
In der Regel stellt sie der bisherige Vermieter aus. Verweigert oder verzögert er das, können Mieter ihre Zahlungshistorie stattdessen selbst über eine sichere Bankanbindung verifizieren und als Link teilen — sofort und ohne Mitwirkung des Vermieters.
Über Maja: Konto anlegen, Bank per regulierter PSD2-Schnittstelle nur lesend verbinden, erkannte Mietzahlungen bestätigen und einen teilbaren Link erzeugen. Die ersten drei Monate sind kostenlos, für Mieter bleibt Maja dauerhaft kostenlos.
Ja. Für Mieter ist Maja kostenlos: Bank verbinden, Mietzahlungen bestätigen und die verifizierte Historie mit Vermietern teilen, ohne Gebühr.
Bank verbinden, Mietzahlungen verifizieren, privaten Link teilen. Die letzten 3 Monate sind kostenlos.
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